§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber nimmt für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – nachfolgend Klienten genannt – Beratungsleistungen bei Patrik Buchtien oder ggf. einem zuvor benannten Mitarbeiter/Kooperationspartner von Stress Balancing Advisors – nachfolgend SBA genannt – in Anspruch. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche sowie Arbeitsmodelle und Methoden aus der Beratung und dem Coaching. Die Beratung dient der Selbsterkenntnis sowie der Stressprävention und -bewältigung durch die Veränderung des Denkens und Handelns. Gemäß Psychotherapeutengesetz der Bundesrepublik Deutschland §1 wird eine Psychotherapie ausdrücklich ausgeschlossen und soll/kann auch nicht ersetzt werden. Zur Dienstleistung zählt nicht die Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert oder die Heilbehandlung von psychischen Störungen.
§ 2 Beratungserfolg
Patrik Buchtien bietet eine reine Dienstleistung an. Er kann den gewünschten oder geplanten Erfolg sowie das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Der Beratungserfolg ist insbesondere abhängig von der Bereitschaft des Klienten, sich gegenüber seinem SBA-Gesprächspartner zu öffnen sowie die konkreten Empfehlungen und Vereinbarungen zeitnah umzusetzen.
§ 3 Haftung
Patrik Buchtien schließt eine Haftung für sich aus. Von diesem Haftungsausschluss sind nicht umfasst:
§ 4 Beratungsausschluss
Sollte Patrik Buchtien im Beratungsgespräch den Eindruck gewinnen, dass der Ratsuchende psychiatrische Auffälligkeiten zeigt, kann das Beratungsgespräch mit der Bitte, sich in eine entsprechende Behandlung zu begeben, abgebrochen werden.
§ 5 Kosten der Zusammenarbeit
Die Beauftragung von Dienstleistungen muss ausschließlich schriftlich und vor Beginn der Zusammenarbeit auf der Grundlage der von SBA vorgelegten Unterlagen erfolgen. Es gelten die Stundenverrechnungssätze für Regelleistungen bzw. Interventions- oder Sonderleistungen (jeweils zzgl. MwSt.) sowie die Pauschalverrechnungssätze gemäß jeweils aktueller SBA-Preisliste, die Teil einer jeden Vereinbarung ist sowie in dem ggf. von SBA unterbreiteten Angebot ausgewiesen wurden.
Der Auftraggeber zahlt die anfallenden Beratungskosten zuzüglich Pauschalverrechnungssätze zu einem Drittel bei Beauftragung, zu einem Drittel nach der Hälfte der beauftragten Sitzungen sowie zu einem Drittel nach Beendigung der Beratung. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Sollte die Beratung nicht in den Räumlichkeiten von Stress Balancing Advisors stattfinden, stellt der Auftraggeber geeignete Räumlichkeiten außerhalb seiner eigenen Geschäftsräume bereit, deren Kosten ausschließlich von ihm zu tragen sind.
Reisekosten im Zusammenhang mit Einsätzen außerhalb Hamburgs (Kilometerpauschale 0,38 Euro pro gefahrenem Kilometer, Kosten Deutsche Bahn 1. Klasse oder Flugkosten) und weitere Auslagen (Übernachtungen) trägt ebenfalls der Auftraggeber. Sämtliche Zahlungsansprüche sind mit einer Frist von sieben Tagen fällig.
§ 6 Termine und Ausfallhonorar
Die Termine werden zwischen Klient und SBA im Rahmen der Sitzungen vereinbart. Sollte der Klient einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, hat er bzw. der Auftraggeber die für den jeweiligen Termin vereinbarten Beratungskosten in vollem Umfang zu vergüten, ggf. zuzüglich der Reise- und Zeitkosten. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Beratungstermin mindestens 48 Stunden zuvor schriftlich abgesagt wurde. Eventuelle Kosten für Stornierungen (Bahn, Flug, Hotel) trägt in jedem Fall der Auftraggeber.
§ 7 Kündigung
Der Beratungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien haben das Recht zur schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Der Auftraggeber hat das Recht zur fristlosen Kündigung, wenn schwerwiegende Gründe in Person des SBA-Gesprächspartners, der Art, der Durchführung oder des Inhaltes der Beratung auftreten. Dann werden die Beratungskosten nur anteilig für bereits erbrachte Leistungen fällig.
§ 8 Schweigepflicht
Patrik Buchtien ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken der vertraglich festgelegten Zusammenarbeit zu verwenden.
Patrik Buchtien verpflichtet sich, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine Informationen über den Auftraggeber, dessen Geschäftsbetrieb, Geschäftsunterlagen und Kunden des Auftraggebers oder über Mitarbeiter an Dritte weiterzugeben, es sei denn, diese sind bereits öffentlich bekannt oder Patrik Buchtien wurde von seiner Schweigepflicht entbunden.
Patrik Buchtien ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.
Aufzeichnungen aller Art sind so zu verwahren, dass außenstehende Dritte keinerlei unbefugten Zugang bekommen.
Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 9 Urheberrechte
Soweit Patrik Buchtien Materialien bereitstellt, steht ihm das Urheber- und Nutzungsrecht zu. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Unterlagen zu vervielfältigen, zu speichern und/oder zu verbreiten.
§ 10 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Zusammenarbeit ist Hamburg.
Patrik Buchtien/Stress Balancing Advisors, im September 2016